Ca. 5% aller Patienten, die erstmals mit dem NRTI Abacavir (Ziagen®, Trizivir®, Kivexa®) behandelt werden, zeigen durchschnittlich 11 Tage nach Therapiebeginn Symptome einer Hypersensitivitätsreaktion (HSR); 94% aller Fälle treten innerhalb von 6 wochen auf.
Die eher unspezifischen Symptome umfassen u.a. Fieber, Exantheme,
gastrointestinale Beschwerden und allgemeine Abgeschlagenheit.
Differentialdiagnostisch und zur immunologischen Bestätigung der ABC-bedingten HSR
wurde für wissenschaftliche Fragestellungen der Hauttest herangezogen
(Mallal S. et al.).
Da kein diagnostischer invitro test existiert, ist die Abacavir-bedingte HSR derzeit
eine rein klinische Diagnose. Die Beschwerden eskalieren bei Fortführung der
Therapie und können im Extremfall lebensbedrohlich werden.
Bisher konnte bei Auftreten der auch unter Abacavir möglichen unspezifischen
Symptomatik der Verdacht auf eine HSR nicht ausgeschlossen werden, weshalb
Abacavir dauerhaft abgesetzt werden musste, wodurch sämtliche ABC-haltigen
Medikamente (Ziagen®, Trizivir®, Kivexa®) für die Behandlung
wegfielen.
Im Jahr 2002 beschrieben Mallal et al. an australischen Patienten
erstmalig eine enge Assoziation zwischen HLA-B*5701 und einer HSR unter
Abacavir.
Inzwischen wurden diese Daten im Rahmen der randomisierten
Doppelblindstudie PREDICT-1
(1956 Patienten aus mehreren
Kontinenten) bestätigt. Nach Ausschluß der HLA-B*5701-positiven Patienten (Studienarm) trat kein
Fall einer immunologisch bestätigten HSR auf, im vergleich zu 23 Fällen (2,7%)
im Kontrollarm (Mallal S. et al.).
Da die Hypersensitivitätsreaktion (HSR) gegen Abacavir nur unter Merkmalsträgern
des HLA-B*5701 Allels auftritt, kann
nach bisheriger Datenlage bei negativem test auf HLA-B*5701 eine
immunologisch bedingte HSR komplett ausgeschlossen werden.
Die aktuellen europäischen Richtlinien (EACS) sehen daher eine HLA-B*5701 Bestimmung bereits im Rahmen
der Erstuntersuchung vor, womit der Behandler vor Beginn einer Therapie über einen etwaigen
Wegfall von Abacavir als Therapieoption informiert ist.
Bei Positivität von
HLA-B*5701 ist die Gabe von ABC kontraindiziert!
Die DHHS-Richtlinien verlangen ebenfalls eine HLA-B*5701 Bestimmung, jedoch
erst vor Therapieumstellung auf ein Abacavir-haltiges Regime.