Die aktuellen europäischen Richtlinien (EACS) sehen eine HLA-B*5701 Bestimmung im Rahmen der Erstuntersuchung vor, womit der Behandler vor Beginn einer Therapie über einen etwaigen Wegfall von Abacavir als Therapieoption informiert ist.
Die DHHS-Richtlinien verlangen eine HLA-B*5701 Bestimmung vor Therapieumstellung auf ein Abacavir-haltiges Regime.
In jedem Fall sollte ein positiver Befund im Allergiepass des Patienten als ABC-Hypersensitivität dokumentiert werden.